Definitionen
Im Rahmen dieser AGB gelten folgende Begriffsbestimmungen:
- Simplon Unternehmensberatung, Bahnhofstrasse 18, 3900 Brig, Schweiz.
- Das Unternehmen oder die natürliche Person, die Beratungsleistungen von Simplon in Anspruch nimmt.
- Die im jeweiligen Angebot oder Mandatsvertrag beschriebenen Beratungsdienstleistungen.
- Die Gesamtheit der schriftlichen Vereinbarungen zwischen Simplon und dem Auftraggeber, einschliesslich dieser AGB.
- Alle Dokumente, Analysen, Berichte, Empfehlungen oder sonstigen Arbeitsergebnisse, die Simplon im Rahmen des Mandats erstellt.
Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Beratungsleistungen, die Simplon gegenüber Unternehmen und Selbstständigerwerbenden erbringt. Sie gelten ergänzend zu individuellen schriftlichen Vereinbarungen und bilden deren Grundlage.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers haben keine Geltung, es sei denn, Simplon stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
Unsere Leistungen richten sich ausschliesslich an Unternehmen und Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handeln.
Vertragsschluss
Ein Vertragsverhältnis kommt zustande durch:
- Die schriftliche Annahme eines von Simplon unterbreiteten Angebots durch den Auftraggeber, oder
- Die Unterzeichnung eines individuellen Mandatsvertrags durch beide Parteien.
Angebote von Simplon sind freibleibend und stellen keine verbindlichen Angebote im Rechtssinne dar. Ein Angebot gilt als angenommen, wenn der Auftraggeber die schriftliche Bestätigung innerhalb der im Angebot genannten Frist übersendet. Der Auftraggeber muss zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mindestens 18 Jahre alt sein oder als juristische Person ordnungsgemäss vertreten werden.
Leistungsbeschreibung
Simplon erbringt folgende Beratungsleistungen gemäss den vereinbarten Mandatsbedingungen:
Systematische Analyse des bestehenden Geschäftsmodells auf Kohärenz, Tragfähigkeit und Marktausrichtung. Vier Wochen. CHF 180.
Begleitung bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten: Regulatorik, Währungsmanagement, kulturelle Anpassung. Sechs Wochen. CHF 450.
Entwicklung eines auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Recruiting-Rahmens. Sieben Wochen. CHF 680.
Simplon schuldet eine sorgfältige und fachgerechte Beratungsleistung, keine bestimmten wirtschaftlichen Ergebnisse. Beratungsleistungen sind Dienstleistungen, keine Werkverträge.
Leistungsumfang und -zeitraum sind im jeweiligen Angebot oder Mandatsvertrag verbindlich festgehalten. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
Pflichten des Auftraggebers
Für eine wirksame Beratung ist die Mitwirkung des Auftraggebers erforderlich. Der Auftraggeber verpflichtet sich insbesondere:
- Alle für die Leistungserbringung relevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäss bereitzustellen.
- Notwendige Zugänge, Unterlagen und Ansprechpersonen zeitgerecht zur Verfügung zu stellen.
- Feedback und Rückmeldungen innerhalb der vereinbarten Fristen zu geben.
- Vereinbarte Termine einzuhalten und bei unvermeidbaren Abweichungen frühzeitig zu informieren.
- Rechnungen innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen zu begleichen.
Verzögerungen, die aus einer unzureichenden Mitwirkung des Auftraggebers resultieren, gehen nicht zu Lasten von Simplon und können zu einer Anpassung der vereinbarten Fristen oder zu zusätzlichem Aufwand führen.
Vergütung und Zahlung
Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) exklusive Mehrwertsteuer, sofern diese anwendbar ist.
Rechnungen werden zu Beginn des Mandats oder gemäss individueller Absprache ausgestellt. Bei längeren Mandaten ist eine Staffelung möglich.
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Ausstellungsdatum netto ohne Abzug zu begleichen. Zahlungsverzug berechtigt Simplon zur Verrechnung von Verzugszinsen.
Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist Simplon berechtigt, laufende Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der offenen Beträge auszusetzen.
Bereits erbrachte Leistungen werden vergütet. Bei einer Kündigung durch den Auftraggeber vor Abschluss des Mandats werden bereits aufgewendete Stunden zum vereinbarten Stundensatz abgerechnet. Eine Rückerstattung pauschaler Vorauszahlungen ist ausgeschlossen, soweit Leistungen bereits erbracht wurden.
Geistiges Eigentum
Alle von Simplon erstellten Ergebnisse — Berichte, Analysen, Konzepte, Vorlagen und sonstige Unterlagen — bleiben bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum von Simplon.
Nach vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die erstellten Ergebnisse, beschränkt auf den internen Gebrauch für sein Unternehmen.
Methoden, Werkzeuge, Frameworks und allgemeines Beratungs-Know-how, die Simplon in die Mandate einbringt, verbleiben ausnahmslos im Eigentum von Simplon und sind von der Rechteübertragung ausgeschlossen.
Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Mandats erhaltenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, die andere Partei hat schriftlich zugestimmt.
Als vertraulich gelten insbesondere: Geschäftsdaten, Strategien, Kundenlisten, Finanzdaten und sonstige nicht öffentlich zugängliche Informationen.
Diese Vertraulichkeitspflicht gilt während der Dauer des Mandats und für einen Zeitraum von drei Jahren nach dessen Beendigung. Sie entfällt für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder es werden, ohne dass dies auf einen Vertragsbruch zurückzuführen ist.
Haftungsbeschränkung
Simplon haftet für direkte Schäden, die aus einer nachgewiesenen groben Fahrlässigkeit oder vorsätzlichen Pflichtverletzung entstehen. Die Haftung ist auf die Höhe des im jeweiligen Mandat vereinbarten Honorars begrenzt.
Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder Schäden aus der Umsetzung von Beratungsempfehlungen durch den Auftraggeber übernimmt Simplon keine Haftung.
Beratungsleistungen basieren auf den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung verfügbaren Informationen. Simplon übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus unvollständigen oder unrichtigen Informationen des Auftraggebers entstehen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Personenschäden oder soweit das Schweizer Recht eine weitergehende Haftung zwingend vorschreibt.
Kündigung
Mandate mit festem Leistungsumfang können aus wichtigem Grund ausserordentlich gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt insbesondere:
- Zahlungsverzug von mehr als 60 Tagen nach Mahnung
- Schwerwiegende Verletzung vertraglicher Pflichten durch eine der Parteien
- Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei
Bei ordentlicher Kündigung sind bereits erbrachte Leistungen vollständig zu vergüten. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären.
Änderungen der AGB
Simplon behält sich vor, diese AGB bei Bedarf anzupassen. Änderungen werden dem Auftraggeber mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.
Für laufende Mandate gelten die AGB in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Die aktuelle Fassung ist jederzeit auf unserer Website abrufbar.
Streitbeilegung und anwendbares Recht
Diese AGB und alle aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Ansprüche unterliegen ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen.
Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der ordentliche Gerichtsstand Brig, Kanton Wallis, Schweiz.
Simplon strebt eine einvernehmliche Lösung an. Bei Streitigkeiten werden die Parteien zunächst versuchen, diese innerhalb von 30 Tagen durch direkte Verhandlung beizulegen, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden.
Wir erläutern gerne
Bei unklaren Punkten oder für vertragliche Abklärungen stehen wir Ihnen zur Verfügung.